Photovoltaik, Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher treiben die Energiewende voran, gleichzeitig stellen sie das Stromnetz bei hohen Lasten vor neue Herausforderungen. Deshalb gelten seit 2024 die neuen Regelungen nach § 14a EnWG.
Was bedeutet § 14a EnWG?
Droht in einem Netzabschnitt eine Überlastung, darf der Netzbetreiber die Leistungsaufnahme steuerbarer Verbrauchseinrichtungen - beispielsweise Wallboxen, Wärmepumpen oder steuerbarer Speicherladungen, vorübergehend begrenzen. Eine vollständige Abschaltung ist dabei nach den aktuellen Regelungen grundsätzlich nicht vorgesehen. Es bleibt eine Mindestleistung von 4,2 kW für den Betrieb je Vebrauchseinheit verfügbar. Als Ausgleich für die Bereitstellung dieser Flexibilität profitieren Betreiber von reduzierten Netzentgelten.

Rundsteuerempfänger oder intelligentes Messsystem mit EEBus
- Rundsteuerempfänger (heute vielerorts noch im Einsatz)
- In zahlreichen Bestandsanlagen erfolgt die Steuerung noch über klassische Rundsteuerempfänger. Diese können Verbraucher meist nur ein- oder ausschalten beziehungsweise auf feste Leistungsstufen begrenzen. Das bedeutet geringe Flexibilität. Anlagen ab 7 kWp, die ab 2025 immer noch ungesteuert ins Netz einspeisen, werden auf 60 % Leistung reduziert.
- IMSys & EEBus – intelligente Kommunikation
- Moderne Energiemanagementsysteme setzen zunehmend auf digitale Kommunikation. Mit EEBus steht dafür ein etablierter herstellerübergreifender Standard zur Verfügung, der eine intelligente und bedarfsgerechte Steuerung ermöglicht. In Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) können Steuerbefehle digital übertragen und in das Energiemanagement integriert werden.
FENECON treibt die offene Standardisierung voran
Damit Energiemanagementsysteme, Geräte und Netzbetreiber reibungslos zusammenarbeiten, engagiert sich FENECON gemeinsam mit dem Fraunhofer ISE und der OpenEMS Association für eine Open-Source-Referenzimplementierung auf Basis von EEBus.
Die Integration dieser Schnittstelle in das hauseigene Energiemanagementsystem FEMS wird vorbereitet. Ziel ist eine herstellerübergreifende, transparente und zukunftssichere Lösung, die Installateuren und Anlagenbetreibern gleichermaßen zugutekommt.
Das FENECON-Prinzip: Netz entlasten – Komfort erhalten
Der entscheidende Vorteil: Die Leistungsbegrenzung nach § 14a EnWG betrifft ausschließlich den Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Energie aus der eigenen Photovoltaikanlage oder dem Stromspeicher kann weiterhin genutzt werden.
Genau diesen Spielraum nutzt das FENECON Energiemanagementsystem:
- Netzbezug intelligent begrenzen
Geht ein Steuersignal des Netzbetreibers ein, reduziert FEMS den Strombezug aus dem öffentlichen Netz automatisch auf den vorgegebenen Wert. Auch sorgt FEMS dafür, dass der Strom, der bezogen werden darf, auch intelligent auf die Verbraucher aufgeteilt wird. So bekommt nicht jeder Verbraucher starr die 4,2 kW, die evtl. gar nicht gebraucht werden, sondern das System nutzt den verfügbaren Strom immer optimal aus und verteilt ihn intelligent. - Eigenenergie optimal nutzen
Verbraucher werden stets vorrangig mit eigenem Solarstrom und Speicherenergie versorgt. Selbst wenn der Netzbezug temporär auf 4,2 kW begrenzt wird, deckt FEMS (sofern möglich) somit die Lücke aus den eigenen Energiereserven. So genießen Sie vollen Komfort ohne spürbare Einschränkungen im Alltag.
Das Ergebnis: Der Netzbetreiber wird entlastet, Sie profitieren von reduzierten Netzentgelten und in vielen Alltagssituationen bleiben Komforteinbußen aus. So verbindet FENECON Versorgungssicherheit, Eigenverbrauch und Netzstabilität – für eine Energiewende, die intelligent funktioniert.